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Platzordnung ab April 2011

 

Platz-Flugordnung des Flugmodellclub-Losheim e. V.

Nutzungsberechtigte und Nutzung
Der Modellflugplatz des Flugmodellclub-Losheim e.V. steht den Mitgliedern des Clubs zur Verfügung. Andere Modellflieger können die Erlaubnis zur Benutzung erhalten, durch einen Flugleiter auf dem Platz oder nach vorheriger Absprache mit dem Vorstand des Vereins. Diese erhalten dann automatisch eine Tagesmitgliedschaft.

Flugbetrieb
Flugbetrieb darf nur erfolgen, wenn der Modellpilot im Besitz einer gültigen Flugmodell-Haftpflichtversicherung ist.
Außerdem muss die verwendete Fernsteueranlage den Bestimmungen der Bundesnetzagentur entsprechen und beim Betrieb sind deren Verfügungen zu beachten.
Der Flugleiter ist verpflichtet, entsprechende Kontrollen durchzuführen.
Es ist darauf zu achten, dass jeglicher leichtfertiger Umgang mit Senderanlagen unterbleibt.
Vor Inbetriebnahme der Senderanlage muss der Kanal auf der Frequenztafel belegt bzw. das Namensschild angebracht werden, auch bei 2,4 GHz-Anlagen. Das An- und Überfliegen von Personen, Tieren und Fahrzeugabstellplätzen ist verboten.

Es dürfen gleichzeitig maximal 3 Flugmodelle betrieben werden.

Als Flugraum darf ausschließlich der in der Aufstiegserlaubnis dargestellte Bereich genutzt werden. Innerhalb des Flugraums liegende Wege müssen in mindestens 25 m Höhe überflogen werden. Die Flugmodelle müssen von den Steuerern ständig beobachtet werden können. Sie haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen.

Modelle
Zum Einsatz gebrachte Flugmodelle dürfen ein Gesamtgewicht von  25 kg nicht überschreiten.

Der Lärmpegel jedes einzelnen eingesetzten Modells darf bei Flugmodellen mit Kolbenmotorantrieb
-    82 dB(A) beim Betrieb eines einzelnen Flugmodells,
-    81 dB(A) beim Betrieb von zwei Flugmodellen,
-    79 dB(A) beim Betrieb von drei Flugmodellen,
nicht überschreiten.
Ein Messprotokoll (Lärmpass) muss für jedes zum Einsatz gebrachte Modell mit Kolbenmotorantrieb vorhanden sein.
Flugmodelle mit Turbinenantrieb dürfen nicht zum Einsatz gebracht werden.

Flugzeiten 
Modelle mit Verbrennungsmotor
Montags - Samstags, sowie an Sonn- und Feiertagen von 09:00-12:00 und
von 14:00-20:00 Uhr, an allen Tagen spätestens bis Sonnenuntergang

Modelle mit Elektromotor und Segler
Täglich von Sonnenaufgang bis  Sonnenuntergang

Ordnung und Sicherheit
Flugleiter ist immer der erste auf dem Platz eintreffende aktive volljährige Modellflieger des Flugmodellclub-Losheim e.V.
Der Flugleiter ist für den ordnungsgemäßen Flugbetrieb verantwortlich. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten; dies gilt insbesondere für die Einhaltung der Vorgaben aus dem Erlaubnis-bescheid vom 13.04.2011 und den Vorgaben des Sport-Audit Luftsport vom April 2011.
Der Flugleiter führt das Flugbuch mit allen notwendigen Eintragungen.
Ist nur ein Modellflieger des Flugmodellclub-Losheim e.V. einziger Steuerer, kann der Flug-betrieb auch ohne Flugleiter stattfinden. Die Eintragungen im Flugbuch macht in dem Fall der Steuerer selbst.
Dem Flugleiter ist vor Inbetriebnahme eines Flugmodells mit Verbrennungsmotor eine Kopie des Messprotokolls der Lärmmessung gemäß Luftfahrt-Bundesamt (Lärmpass) des eingesetz-ten Flugmodells zum Verbleib zu übergeben.
Der Flugleiter muss einen Erste Hilfe Kursus absolviert haben. Bei Flugbetrieb muss eine Erste Hilfe Ausrüstung (Kfz-Verbandkasten) zur Verfügung stehen.

Ein Flugbetrieb ohne Anwesenheit eines Mitglieds des Flugmodellclub - Losheim e.V. ist nicht erlaubt.

Jeder Modellflieger hat dafür Sorge zu tragen, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit, sowie der Modellflugbetrieb nicht gefährdet oder gestört wird.

Alle Personen, die nicht unmittelbar am Modellflugbetrieb beteiligt sind, dürfen sich nur im dafür vorgesehenen Bereich und nicht auf dem Fluggelände aufhalten.
               

April 2011                                                                                 Der Vorstand

 

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